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in der von der Mitgliederversammlung gegenüber der ursprünglichen Satzung vom 16. Oktober 1996 abgeänderten und am 21. Januar 2005 beschlossenen Fassung
1. Zweck des Clubs ist die Förderung des Golfsports, u.a. durch die Organisation von Turnieren nach den Regeln des Deutschen Golf Verbandes und die Teilnahme an Meisterschaftsspielen. Er ist bestrebt, ein Forum zum Erfahrungsaustausch durch geeignete Veranstaltungen zu bilden sowie Jugendliche und Senioren bei der Ausübung des Golfsports in besonderem Maße zu unterstützen. Der Club ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile bzw. in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs erhalten. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Der Club darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
4. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Clubs nicht mehr als ihren eingezahlten Kapitalanteil oder den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten.
5. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes muss das vorhandene Clubvermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, zur Förderung des Golfsportes oder einer gleichartigen Sportart verwandt werden.










